Befreiung und Beurlaubung

Schülerinnen und Schüler sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch des Unterrichts und der Schulveranstaltungen verpflichtet. Der Schulbesuch hat Vorrang vor privaten Terminen sowie Arztbesuchen.

Sollte dies einmal nicht möglich sein, bitten wir um Mitteilung, wann und aus welchem Grund Ihr Kind die Schule nicht besuchen kann.

Ein Kind kann während des Schuljahres nur beurlaubt werden, wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt. Die Eltern müssen dazu rechtzeitig einen Antrag über die Online-Schulsoftware ↗ edoop stellen. Versäumter Unterrichtsstoff muss selbstständig nachgeholt werden.

Eine Unterrichtsbefreiung unmittelbar vor und nach den Ferien sowie an Brückentagen kann aufgrund der Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in der Regel nicht gestattet werden.