Läuse
Nach neuer amtlicher Vorlage ist bei Kopflausbefall kein ärztliches Attest mehr nötig, um wieder am Unterricht teilnehmen zu können. Die Verantwortung liegt bei den Eltern. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind nur „läusefrei“ wieder in die Schule kommt.
Wenn bei Ihrem Kind Läuse aufgetreten sind, informieren Sie bitte das Sekretariat. Von dort ergeht ohne Namensnennung eine Meldung an die betroffene Klasse mit der Bitte um Wachsamkeit.